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Steuerreform 2009/2010 und
Sozialversicherungsbeiträge 2009

Tarifsenkung
  • Steuerpflichtige Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei (bisher nur 10.000 Euro).
  • Einkommen zwischen 11.000 und 35.000 Euro werden mit 36,5% besteuert (bisher ab 10.000 Euro 38,33%).
  • Einkommen zwischen 25.000 und 60.000 Euro werden mit 43,214% besteuert (bisher 43,6% zwischen 25.000 und 51.000 Euro).
  • Einkommen über 60.000 Euro werden mit 50% besteuert.
  • Die Tarifsenkung gilt ab dem Jahr 2009.

Freibetrag für investierte Gewinne
Der Freibetrag für einkommensteuerpflichtige Selbständige wird ab 2010 von 10% auf 13% angehoben. Die Anwendung des Freibetrages wird auf alle betrieblichen Einkünfte und Gewinnermittlungsarten (also auch für Bilanzierer) ausgeweitet. Für Gewinne bis 30.000 Euro entfällt die Verpflichtung, in Anlagegüter bzw. Wertpapiere zu investieren.


Familien mit Kindern
Für alle Kinder wird ein Freibetrag von 220 Euro eingeführt. Die Kinderabsetzbeträge werden von 610 auf 700 Euro angehoben. Kinderbetreuungskosten werden bis zum 10. Lebensjahr bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind absetzbar.

Aktuelle Beitragssätze und Grenzen in der
freiberuflichen und gewerblichen Sozialversicherung

Pensionsversicherung: 16,00%
Krankenversicherung: 7,65%
Selbständigenvorsorge: 1,53%
Höchstbeitragsgrundlage: 4.690,00 Euro monatlich
Geringfügigkeitsgrenze: 357,74 Euro monatlich
Versicherungsgrenze I: 6.453,36 Euro jährlich
Versicherungsgrenze II: 4.292,88 Euro jährlich