Umfrageergebnisse zu den Folgen der Coronakrise für Designschaffende (3. Etappe)
Von 23. Juni bis 15. Juli 2020 befragte designaustria Österreichs Designschaffende zum dritten Mal zu den Auswirkungen von COVID-19 auf Arbeitssituation und wirtschaftlichen Erfolg. Die in mehrwöchigen Zeitabständen anonym durchgeführte Befragung soll sicherstellen, dass aktuelle Gegebenheiten und sich abzeichnende Entwicklungen sichtbar gemacht werden.
An der dritten Befragungsrunde beteiligten sich nur noch 59 Designschaffende – exakt halb so viele wie in Runde zwei (118) und um ganze 56% weniger als in Runde eins (134). Dies mag auf eine geringere Relevanz der Ergebnisse schließen lassen – oder aber eine optimistische Deutung zulassen: Das Thema scheint nicht mehr die große Brisanz zu haben wie noch vor einigen Wochen. Auch allgemein weisen die erhobenen Zahlen bei aller gebotenen Vorsicht auf eine (im Vergleich zum Mai) insgesamt positive Entwicklung, zumindest, was den Bereich Grafikdesign betrifft, in dem die überwiegende Mehrzahl der Teilnehmenden (71%) tätig ist, gefolgt von Produktdesign (8,5%), Illustration (8,5%), Webdesign (5%) und anderen Disziplinen (7%). Ähnlich wie in den letzten beiden Runden wirkten fast ausschließlich Selbstständige (93%) mit; der Rest entfiel auf Angestellte (3,5%) und Personen, die sowohl selbstständig als auch angestellt sind (3,5%). Von den Selbstständigen arbeiten 69,5% alleine/als EPUs; 27% im Verbund von bis zu 5 MitarbeiterInnen/KollegInnen; der Rest in größeren Betrieben. Im Gegensatz zu Runde zwei beteiligten sich im Juni/Juli wieder etwas mehr Männer als Frauen (54% gegenüber 46%).
Zu den Auswirkungen von Corona meldeten 78% eine Verschiebung (Mai: 64%, April: 71%) sowie 58% Absagen von Aufträgen (Mai: 55%, April: 51%); knapp 36% gaben an, in dieser Situation keinerlei Möglichkeiten zur Neuakquise zu haben (in den Vorrunden lag diese Zahl noch über 40%). Weniger Designschaffende als in den letzten beiden Runden stellten keine oder kaum Auswirkungen fest (20% gegenüber 25% bzw. 26% im Mai und April); vereinzelt wurde auch eine Verbesserung der Auftragslage gegenüber vor COVID-19 vermerkt (5% gegenüber 3% bzw. 2% im Mai und April). Durchschnittlich rechneten die Teilnehmenden wie schon in den ersten beiden Befragungsrunden mit finanziellen Einbußen von 37% gegenüber dem Vorjahr (mit Angaben zwischen 0 und 80%). Dabei waren finanzielle Auswirkungen zum Zeitpunkt der dritten Umfragerunde für deutlich weniger Teilnehmende spürbar als zum Zeitpunkt der zweiten Umfage im Mai (36% gegenüber 46%); nur mehr ein Viertel rechnete im Juni/Juli mit Auswirkungen das ganze Jahr 2020 über (gegenüber einem Drittel im Mai); längerfristige Auswirkungen erwarteten nur mehr 29% (gegenüber 42% im Mai); mit keinen negativen Auswirkungen rechneten allerdings nur knapp 7% (gegenüber noch 12% im Mai). Diese Zahlen lassen den Schluss zu, dass nun eine realistischere Einschätzung sowohl der kurz- als auch der längerfristigen Entwicklung möglich scheint – einerseits mehr Verschiebungen und Absagen bei einer deutlicheren Sichtbarkeit wirtschaftlicher Einbußen; andererseits leicht positive Entwicklungen wie geringere aktuell zu vermerkende Einbußen sowie weniger große Befürchtungen hinsichtlich einer längerfristigen Verschlechterung der Situation. Dabei bleibt die Einschätzung der Verluste gegenüber 2019 jedoch konstant, was für eine relativ zuverlässige Prognose spricht.
Unter den angestellten Designschaffenden waren mit Juni/Juli weniger zur Kurzarbeit angemeldet (knapp 11%) als noch Anfang Mai (16%) bzw. Anfang April (23%), und zwar im Ausmaß von durchschnittlich 23% (April: 36%), woraus hervorgeht, dass Kurzarbeit weiter rückläufig ist.
Zur zweiten Runde im Mai wurde abgefragt, inwieweit Mietreduktion beantragt wurde: Nur 2 von 12 ansuchenden Personen hatten eine solche erhalten. Im Rahmen von Runde drei fragten wir nach, inwieweit die mögliche Stundung von Einkommensteuer und Sozialversicherung beansprucht wurde: 5% haben um Steuerstundung angesucht, 7% um Stundung der Sozialversicherungsbeiträge, 14% um beides.
Von 57 Teilnehmenden hatten zum Zeitpunkt der dritten Befragungsrunde bereits 46% Unterstützung beantragt (Mai: 41%, April: 25%); bei knappen 18% war die Antragstellung noch in Planung (Mai: 23%, April: 29%). Wie schon im Mai betrachteten sich auch im Juni/Juli 26% als nicht anspruchsberechtigt (April: 43%). Daraus geht hervor, dass sich der Kreis der AntragstellerInnen – vermutlich auch aufgrund der Anpassung bzw. Erweiterung von Unterstützungsmöglichkeiten – noch einmal vergrößert hat. Als Gründe für eine nicht vorhandene Anspruchsberechtigung wurden Unterrichtstätigkeit bzw. Mehrfachversicherung, zu hohes Einkommen bzw. kein ausreichender Rückgang der Einnahmen, Unternehmensgröße, nicht ausreichend lange zurückliegende Unternehmensgründung sowie Verzerrung der Einkommenssituation durch zeitversetzte Zahlungseingänge genannt. Hier gilt es zu prüfen, ob in dem einen oder anderen Fall aufgrund diverser Nachbesserungen von Bedingungen nicht doch eine Anspruchsberechtigung besteht. 11% mochten sich mit dem Thema Unterstützung überhaupt nicht auseinandersetzen (Mai: 14%, April: 5%).
Die meisten an der dritten Umfragerunde Teilnehmenden, nämlich je 22 Personen (bzw. 69%), haben um Unterstützung in Phase 1 und Phase 2 des Härtefall-Fonds der österreichischen Bundesregierung angesucht; 20 bzw. 16 Personen haben die beantragte Unterstützung auch erhalten, was eine Verbesserung gegenüber der Situation im Mai bedeutet, als die Befragung ergeben hat, dass in Phase 2 nur 5 von 36 Anträgen positiv behandelt wurden. Hier scheinen die Nachbesserungen tatsächlich gegriffen zu haben. Beim Überbrückungsfonds der Verwertungsgesellschaft Bildrecht wurden 6 von 7 Anträgen bewilligt, was weiterhin auf eine zuverlässige Hilfestellung hinweist. Keine einzige an der dritten Befragungsrunde teilnehmende Person hat beim Unterstützungsfonds des KSVF um Zuschüsse angesucht (im Mai waren es noch 4 Anträge, von denen 3 positiv beschieden wurden). Je 2 Personen haben beim Familienhärtefonds des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend oder bei regionalen Fördertöpfen Unterstützung bzw. um einen Fixkostenzuschuss angesucht; diese Anträge wurden zu 50% bewilligt (jeweils im Fall einer Person). Ein Antrag um Überbrückungsfinanzierung der aws wurde gestellt und bewilligt. An Unterstützungsgeldern wurden pro AntragstellerIn durchschnittlich 2.272 Euro ausbezahlt (zwischen 0 und 12.000 Euro; Mai: 1.235 Euro).
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