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Basisinformationen

Geheimhaltungs­erklärung

BasisInformation 30

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Eine Geheimhaltungserklärung kommt meist dann zum Zuge,

  • wenn es noch keinen bestehenden Auftrags- und/oder Lizenzvertrag gibt,
  • wenn ein(e) Produkt(-idee) in Eigeninitiative entwickeltwurde, der Designer nunmehr um Umsetzung bemüht ist und nach einem Produzenten/Hersteller Ausschau hält, oder
  • wenn es zu einer Präsentation kommt, zu einem Zeitpunkt, wo noch kein Vertragsverhältnis existiert.

Diese Basisinformation liefert eine Anleitung, um seine Arbeit mittels einer Geheimhaltungserklärung zu schützen.

verfasst von Mag. Severin Filek

geprüft von RA DDr. Meinhard Ciresa