Schutzrechte im Überblick
BasisInformation 29
Leistungen von DesignerInnen sind durch unterschiedliche Schutzrechte geschützt bzw. schützbar. Einerseits durch so genannte »verbriefte Schutzrechte«, die registriert werden müssen, um in deren Genuss zu kommen, andererseits durch »unverbriefte Schutzrechte«, die nicht extra anzumelden sind, sondern – wie etwa das Urheberrecht – automatisch in Kraft treten, sobald gewisse Kriterien erfüllt sind.
Diese Basisinformation listet die verschiedenen Schutzrechte auf, gibt an, wo sie gesetzlich geregelt sind, ob sie in einem Register einzutragen sind, was genau geschützt ist, wie lange etwas geschützt ist, welche Ansprüche gegenüber Verletzern geltend gemacht werden können, welche rechtlichen Mittel zur Verfügung stehen und wie die jeweiligen Schutzrechte wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können.
verfasst von RA DDr. Meinhard Ciresa