zum Warenkorb hinzugefügt
Mitglieder Login→ Mitglied werden
0
Basisinformationen

Schutzrechte in Österreich

BasisInformation 12

0,00  für Mitglieder
15,90  Regulär

Gesetzliche Grundlage für den urheberrechtlichen Schutz ist das Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechts- gesetz [UrhG]) aus dem Jahr 1936. Das UrhG ist trotz seines Alters ein modernes Gesetz, weil es technikneutral formuliert ist und daher auch auf Sachverhalte im Zusammenhang mit Neuen Medien und dem Internet angewendet werden kann.

Unter Urheberrecht versteht man im allgemeinen das subjektive Recht der Schriftsteller, Komponisten, Maler, Bildhauer, Grafiker, Architekten, Fotografen, Choreographen, Regisseure, Wissenschaftler und sonstiger Autoren an den von ihnen geschaffenen Werken.

Im Urheberrecht soll die Art und Weise, wie etwas dargestellt wird – das Werk –, geschützt werden. Schutzfähig in diesem Sinne ist nicht die Idee für eine bestimmte schöpferische Leistung (z.B. ein Logo) als solche oder die technische Beherrschung von Arbeitsmitteln (z.B. Paintbrush), sondern die konkrete Gestaltung des jeweiligen Werkes, seien es eine Grafik, ein Werbetext, ein Logo oder die Bestandteile einer CI. Konkret kann sich dies in der originellen Wortwahl eines Werbetextes, der bildnerischen Formgebung eines Schriftzuges oder in einer anderen die Sinne anregenden Gestaltung ausdrücken.

verfasst von RA DDr. Meinhard Ciresa